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Kulturelle Bildung ist ein wesentlicher Bestandteil der Allgemeinbildung bzw. der Weiterbildung. Heutzutage wird dieser Begriff sehr häufig verwendet. In der Praxis umfasst kulturelle Bildung nicht nur die Erwachsenenbildung, sondern auch die Kinder- und Jugendbildung sowie die interkulturelle Bildung[1]. In den entsprechenden Bildungsprozessen werden vor allem ästhetische, künstlerische und kulturelle Handlungsweisen thematisiert. Die Bedeutungen, Formen und Methoden der kulturellen Bildung sind vielfältig und müssen häufig in Abhängigkeit von historischen und politischen Kontexten unterschiedlich definiert werden.
Der Beginn der kulturellen Bildung lässt sich in der Weimarer Zeit verorten. Einerseits war sie als „musische Bildung“ konzipiert, die sich gegen die starre wilhelminische Erziehung wandte, zugleich jedoch antirational geprägt war und somit ein Missbrauchspotenzial in sich trug. Andererseits hatte die damalige kulturelle Bildung Wurzeln in der Kulturarbeit der Arbeiterbewegung sowie in den Bildungsreformbewegungen der 1920er Jahre. Zu jener Zeit neigte sie stark dazu, politische Praxis und Erziehung zu verknüpfen. Während der NS-Zeit orientierte sich die Kultur- und Bildungspolitik an der musischen Bildung und betonte dabei in besonderer Weise die völkische Idee.
Die schulische wie auch die außerschulische Bildung blieb nach dem Krieg weitgehend unbearbeitet und wurde bis in die 1960er- und 1970er-Jahre nur wenig reflektiert. Die Kritik an einer rein musischen Bildung nahm zu, während der Trend zur Demokratisierung und Chancengleichheit im Bereich von Bildung und Kultur das entsprechende Arbeitsfeld prägte. Eine kulturelle Bildung, die sich an der gesellschaftlichen Realität orientierte und politisch kritisch war, rückte dadurch erneut in den Mittelpunkt zahlreicher schulischer wie außerschulischer Projekte.
Am stärksten etablierte sich die kulturelle Bildung im Bereich der Erwachsenenbildung bzw. an den Volkshochschulen. Im Rahmen eines Modellversuchs wurde dementsprechend „Kulturelle Bildung im Weiterbildungssystem“[2] als Lehrinhalt festgelegt. Danach fand der Begriff als Oberbegriff in verschiedenen Bereichen – etwa in der Vermittlungsarbeit von Museen – Anwendung, wurde jedoch häufig nicht explizit in den Kurstiteln genannt.
Erst zu Beginn des 21. Jahrhunderts wurde die kulturelle Bildung als „Faktor der Wirtschaftsentwicklung und der Förderung von sozialer Kohäsion (wieder-)entdeckt“.[3] Zunächst initiierte die New-Labour-Regierung in Großbritannien entsprechende Maßnahmen, später machte auch die Bundesregierung die kulturelle Bildung zum Schwerpunktthema und förderte verschiedene Projekte. Insbesondere gründete sie vier Bundesakademien für kulturelle Bildung.[4]
In Berlin etablierte das Abgeordnetenhaus im Jahr 2008 den Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung, für den der Senat jährlich über zwei Millionen Euro bereitstellt. Trotz dieser beträchtlichen Summe arbeiten jedoch viele junge Künstlerinnen und Vermittlerinnen unter prekären Bedingungen oder sogar ohne Entlohnung.[5] Obwohl sich die jüngste Entwicklung der kulturellen Bildung wieder steigender Aufmerksamkeit erfreut, ist sie politisch weitgehend neutral geworden und führt zuweilen auch zu Ausbeutung.
Die Förderung der „Kulturellen Bildung“ ist eine Aufgabe der Jugendhilfe und ist im „Kinder- und Jugendhilfegesetz“ festgeschrieben. ↩︎
Der Wahlkurstitel war „Kulturelle Bildung im Weiterbildungssystem der Bundesrepublik Deutschland“. Vgl. Roloff, Ulrich; Bundesverband Bildender Künstler(Hrsg.): Künstler & Kulturarbeit - Modellversuch Künstlerweiterbildung 1976 – 1981, Berlin: Hochschule der Künste Berlin/Bundesverband Bildender Künstler 1981, S. 336. ↩︎
Mörsch, Carmen: Am Kreuzungspunkt von vier Diskursen. Die documenta 12 Vermittlung zwischen Affirmation, Reproduktion, Dekonstruktion und Transformation, in: Mörsch, Carmen (Hg.): KUNSTVERMITTLUNG 2. Zwischen kritischer Praxis und Dienstleistung auf der documenta 12. Ergebnisse eines Forschungsprojekts, Zürich: diaphanes 2009, S. 17. ↩︎